Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und kollegen,
die erfreulich gute Entwicklung bei der Nachfrage zum digitalen Berichtsheft https://www.zahntechniker-heft.de, bringt auch wiederholte Anfragen von Betrieben zur Bereitstellung eines Endgeräts
(Smartphone, Tablet oder PC) zur Nutzung für den Auszubildenden mit sich.
„Wichtige Hinweise zur Einführung eines digitalen Berichtshefts“
- Wenn Auszubildende ein digitales Berichtsheft pflegen sollen, muss der Arbeitgeber ihnen ermöglichen, dieses am Arbeitsplatz zu tun – in Form von dienstlichen PCs, Laptops, Tablets oder Smartphones. Nutzen die Auszubildenden dafür ein privates Gerät, wird dieses durch die berufliche Nutzung zum Arbeitsmittel. Damit haftet der Arbeitgeber automatisch für Schäden oder Rechtsverstöße. Wenn Sie dies sicher ausschließen möchten, sollten Sie sich von den Auszubildenden eine entsprechende Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen lassen. Mit dieser bestätigen Sie, dass Sie nur die Verantwortung für die Berichtsheft‐App oder ‐Anwendung übernehmen.
Entscheidet sich der Betrieb dem Auszubildenden die Nutzung seines privaten Endgeräts im Betrieb zu gestatten, ist eine Vereinbarung über die Nutzung privater Endgeräte für betriebliche Zwecke ratsam.
Das anliegende Dokument (klicken Sie hier) kann Ihnen als Muster einer solchen Vereinbarung dienen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass diese Vereinbarung im Rahmen der im Betrieb umgesetzten EU-DSGVO gegebenenfalls anzupassen ist und mit dem Datenschutzbeauftragten abgesprochen werden sollte, sofern ein solcher im Betrieb bestellt
ist.
Ihr VDZI und ZINB-Team
Bitte nehmen Sie Kontakt auf