Die Gestreckte Prüfung Teil 2 müssen alle Prüflinge ablegen, die ab dem 1.8.2022 ihre Ausbildung oder Umschulung begonnen haben.
Prüflinge, die ab dem 1.8.2023 ihre Ausbildung oder Umschulung beginnen, verwenden bitte übergangsweise die folgende Übergangsliste mit Kompetenzen, die zur schriftlichen Prüfung in "Fertigungsplanung und -kontrolle" beherrscht werden sollten.
Diese Liste gilt NUR für folgende Prüfungszeiträume:
- Sommer 2024,
- Winter 2024/25,
- Sommer 2025.
Übergangsliste Prüfungsbereich 4 (Fertigungsplanung und -kontrolle)
Für den Prüfungsbereich 5 der gestreckten Prüfung (WiSo) wird eine neue Kompetenzliste erarbeitet. Die Kompetenzen in diesem Prüfungsbereich 5 unterscheiden sich nicht von den Kompetenzen, die nach der alten Prüfungsordnung verlangt werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf